Rassehundezucht
Gegenwärtige Probleme in der Rassehundezucht
Hundezüchter und Tierschützer sind sich über einige Aspekte der Rassehundzucht uneins.
Die züchterische Herausarbeitung einige bestimmter Merkmale geht oft einher mit körperlichen Defekten, Krankheiten und Leiden des Hundes.
Um diese Konsequenz zu vermeiden, müssen Züchter über Kenntnisse der Genetik und Populationsgenetik verfügen.
Gegenwärtig sieht sich auch die Hundezucht, insbesondere bestimmte Zuchtziele, massiver Kritik von Seiten des Tierschutzes und der Tierärtzteschaft ausgesetzt.
Den Züchtern wird vorgeworfen, durch ihre z.T. einseitig auf bestimmte Merkmale ausgerichtete Zuchtarbeit und mit Hilfe bestimmter Zuchtmethoden Hunde zu züchten, die eine reduzierte lebenserwartung haben, teilweise bestimmte Organe nicht normal gebrauchen können oder für diverse Erkrankungen disponiert sind.
Auch die Rassehundezucht muss von dem Prinzip ausgehen, dass der Phänotyp (Erscheinungsbild) eines Hundes auch seine Gesundheit und das Freisein von Schmerzen, Leiden und Schäden, durch seine Gene oder durch Gen-Umweltreaktionen festgelegt wird.
Züchterbedingte Fehleinflüsse gehen bei Hunden auf 3 Ursachen zurück:
- die Hunde sind durch einseitige, extreme Zuchtziele in ihrer Gesundheit sowie ihrem verhalten negativ beeinflusst.
- In einer Population haben sich Defektgene angesammelt, die zu unterschiedlichen, morphologischen oder funktionellen Störungen führen
- Einsatz bestimmter Zuchtmethoden ( insbesondere Inzucht) führt durch Homozygotwerden von Genloci für Krankheiten und Defekte zu Schäden.
Was muss getan werden ?
Die Verantwortung der Züchter bzw. Zuchtorganisationen für das Schicksal der ihren anvertrauten Rassen muss Motiv für entsprechende Zuchtordnungen und Zuchtregeln sein.
Es muss geprüft werden, ob althergebrachte Methoden und Zuchtziel ausreichen, um die Rassen langfristig gesund, leistungsfähig und Tierschutzkonform zu erhalten.
Zu kören ist auch, wie viel individuelle Züchtungsfreiraum und damit verbundene Pflichten den Züchtern übertragen werden müssen bzw. welche Aufgaben der Zuchtorganisation zufallen. eine generelle Antwort ist hierauf nur schwer zu finden. Es kommt immer darauf an, dass die Einzelzüchter in der Lage sind, ihre Ziele mit den gesetzlichen Vorgaben und mit ihrer Verantwortung für die Tiere in Einklang zu bringen.
Es wäre falsch, Zuchtorganisationen als Kontrahenten zu den Züchtern zu sehen. Trotzdem müssen gemeinsam erarbeitete Zielsetzungen die grenzenlose Freiheit in Zuchtzielen und Vermehrung in geordnete Bahnen einer akzeptablen Züchtung bringen, und natürlich ist es auch so, dass Zwänge aus der Zuchtordnung der Dachorganisationen und der Gesetzgebung über die vereine durchgesetzt werden müssen (Kupierverbot). Sie Sicherung des Überlebens, der Gesunderhaltung und einer arttypischen Vermehrung von Tierarten und -rassen in menschlicher Obhut ist ohne fachgerechtes genetisches Management nicht denkbar, d.h. im Klartext, dass man eine Tierart oder Rasse züchterisch nur richtig betreuen kann, wenn man die Grundzüge der Genetik einschließlich der Populationsgenetik kennt und auch anzuwenden weiß.
Das Ausstellungswesen ist zu reformieren ( wird gerade vom VDH durchgeführt). Es muss vor allem auch der Beurteilung und Herausstellung der gesündesten Zuchttiere dienen. Dazu gehören veterinärmedizinsch-genetische Atteste über die Freiheit von Defekten und Symptomen in der Inzuchtdepression oder sonstiger organischer Schwächen und ggf. ein "Funktionstest" als Voraussetzung für die Zuchtzulassung.
Diese Gesichtspunkte müssen auch von den Ausstellungs- und Zuchtrichtern berücksichtigt werden, d.h. bei sonstiger Gleichwertigkeit ist ein Tier mit besserer medizinsicher und genetischer Beurteilung vorzuziehen.
Generell ist auf die Prämierung extrem ausgeprägter einzelner Form- und Leistungskriterien zu verzichten.
- Zuchtpläne zur gezielten Vermeidung leidensrelevanter Merkmalsausprägung und Erbfehlerrisiken sind einzuführen.
- Bemühungen um genetische Gesunderhaltung der Tiere sind in einigen Zuchten noch unzureichend und unausgewogen.
- Notwendig ist die Hundzucht mit den Prinzipien des Tierschutzes zu vereinbaren.
Tierschutzgerecht kann eine Rassezucht nur sein, wenn mindestens folgendes berücksichtigt wird:
- Vermeidung enger Verwandtschaftszucht
- Vermeidung exzessiver anatomischer, physiologischer und ethnologischer Übertreibungen (Übertypisierungen)
- Berücksichtigung von Gesundheit und Vitalität im Zuchtziel
- Vermeidung bzw. Begrenzung von Erbkrankheiten und Defekten
Abschließend möchte ich noch auf die Bedeutung der Berücksichtigung der Ergebnisse der modernen Genetik auch in der Heimtierzucht und auf die deshalb notwendige Zusammenarbeit mit Veterinärgenetikern und Tierärzte hinweisen.



